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(August 2010) Der Bundesgerichtshof entscheidet über Markenverletzung in Internetsuchmaschinen Wer auf seiner Internetseite in einer bestimmten Zeile, von der er weiß, dass Internetsuchmaschinen dort zugreifen, zusammen mit seiner Produktbezeichnung ein Zeichen („power ball“) angibt, das mit der Marke eines Dritten („POWER BALL“) verwechselbar ist, haftet als Markenverletzer, wenn die Internetsuchmaschinen die Kennzeichnen zusammen als Treffer anführt. Dabei reicht es für eine markenmäßige Benutzung aus, dass ein als Suchwort verwendetes Zeichen das Ergebnis eines Auswahlverfahrens in der Trefferliste einer Internetsuchmaschine beeinflusst und den Nutzer zu der Internetseite des Verwenders führt.
(Juli 2010) Die Europäische Kommission macht einen Vorschlag zu den Übersetzungserfordernissen für das zukünftige EU-Patent Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll die Anmeldung eines zukünftigen EU-Patents beim EPA in jeder Sprache eingereicht werden können, bevor sie in eine der drei Amtssprachen (Englisch, Französisch oder Deutsch) übersetzt wird. Der Anmelder hätte lediglich die Patentansprüche in die beiden verbleibenden Amtssprachen zu übersetzen. Lediglich im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung und auf Antrag eines vermeintlichen Verletzers wäre es nötig, eine Übersetzung in eine Amtssprache des Vertragsstaates vorzulegen, in dem die vermeintliche Verletzung stattgefunden oder der vermeintliche Verletzer seinen Sitz hat. Auf diese Weise plant die EU-Kommission die Übersetzungskosten für zukünftige EU-Patente erheblich zu begrenzen.
(Juli 2010) EuGH beschränkt absoluten Stoffschutz für Gene In seiner Entscheidung C428/08 Monsanto Technology LLC ./. Cefetra G.V. u.a. entscheidet der EuGH über den Schutzbereich eines Patents, EP 0546090 B2, in dem unter anderem eine DNA-Sequenz für ein Enzym, das an der Entwicklung einer Herbizid-Resistenz in Pflanzen beteiligt ist, unter Schutz gestellt wird. Der Patentinhaber ging gegen den Import von Sojamehl vor, in dem das Gen noch nachweisbar war, aber seine Funktion, die Verleihung einer Herbizid-Resistenz, nicht mehr ausübte. Monsanto berief sich auf den "absoluten Stoffschutz" der patentierten DNA-Sequenz, deren Existenz unstreitig in dem Sojamehl nachweisbar war. Zur Ermittlung des Schutzbereichs wurde unter anderem die EU-Biopatent-Richtlinie 98/44 vom Gericht herangezogen. Dabei kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass Patente auf eine DNA-Sequenz auf die in dem Patent beschriebene Funktion/Verwendung zu beschränken sei. Diese Beschränkung trifft sowohl auf die genetische Information als solche wie auch auf den Schutz von Materialien, in denen die genetische Information enthalten ist, zu. Die Entscheidung verwehrt somit DNA-Sequenzen - im Vergleich zu anderen chemischen Substanzen - den absoluten Stoffschutz und beschränkt den Schutzbereich eines Gen-Patents auf die beschriebene Funktion/Verwendung und gewährt nur noch zweckgebundenen Stoffschutz. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Ausarbeitung von Patentanmeldungen einerseits, wie auch für das Erstellen von Freedom-to-operate-Analysen andererseits.
(Juni 2010) Neue EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsverträge Die EU-Kommission hat am 20.04.2010 eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen veröffentlicht. Die neuen Bestimmungen treten mit einer einjährigen Übergangsphase im Juni 2010 in Kraft. Die Gruppenfreistellungsverordnung gibt den Unternehmen Anhaltspunkte bei der Beurteilung, ob einzelne Vertriebsvereinbarungen dem Kartellrecht entsprechen. Sie gilt nur für Unternehmen mit einem Marktanteil von bis zu 30%, wobei diese Schwelle nicht nur für die Hersteller, sondern auch für nachfolgende Vertriebsstufen gilt. Kernbeschränkungen des Wettbewerbs, wie beispielsweise feste Weiterverkaufspreise oder Einschränkungen für den Handel im europäischen Binnenmarkt, sind nach wie vor unzulässig.
(Juni 2010) Rechtserhaltende Benutzung einer Gemeinschaftsmarke durch Benutzung einer Domain? In einer Entscheidung vom 14. Juni 2010 ist das Oberlandesgericht Düsseldorf zu dem Ergebnis gelangt, dass Domainnamen, die zu einer aktiven, im geschäftlichen Verkehr verwendeten Homepage führen, in der Regel nicht nur eine Adressfunktion, sondern auch eine Kennzeichnungsfunktion haben. Deshalb stellt die Verwendung dieser Domainnamen in der Regel eine rechtserhaltende Benutzung dar. Etwas anderes gilt allerdings, wenn die Domain eine reine Adressfunktion hat, oder vom Verkehr als beschreibende Angabe verstanden wird. So liegen die Dinge nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf beim Domainnamen "Zapper", die auf den Musiker Frank Zapper verweist.
(Mai 2010) Der Bundesgerichtshof zum Schutz für Softwarepatente In einem Beschluss vom 22. April 2010 ist der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass ein System und Verfahren nicht als Programm für Datenverarbeitungsanlagen vom Patentschutz ausgeschlossen ist, wenn ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln gelöst wird. Hierfür reicht es aus, wenn der Ablauf eines Datenverarbeitungsprogramms, dass zur Lösung des Problems eingesetzt wird, durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage, beispielsweise die unterschiedlichen Eigenschaften und Leistungsfähigkeit von Hard- und Softwarekomponenten, Rücksicht nimmt.
(Mai 2010) Der Bundesgerichtshof entscheidet über Auslassungen in der deutschen Übersetzung Europäischer Patente In einem Urteil vom 18. März 2010 ist der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis gekommen, dass der Patentinhaber auch dann Patentschutz in der Bundesrepublik Deutschland genießt, wenn eine fristgerecht in deutscher Sprache eingereichte Übersetzung des Europäischen Patents Auslassungen aufweist. Bei Auslassungen kann, ebenso wie bei einer fehlerhaften Übersetzung, eine berichtigte Übersetzung nachgereicht werden.
(Mai 2010) Stellungnahme der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts zur Frage der Patentierbarkeit von Software (G 3/08) Auf die im Oktober 2008 von der Präsidentin des Europäischen Patentamts vorgelegten Fragen zur Patentierbarkeit von computergestützten Erfindungen hat die Große Beschwerdekammer nun ihre Stellungnahme abgegeben. Die Große Beschwerdekammer konnte keine abweichende Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts erkennen und hat die Vorlagefragen der Präsidentin daher nicht zugelassen. Die Große Beschwerdekammer stellte dabei fest, dass sich die Rechtsprechung der Beschwerdekammern durch ordentliche Rechtsfortbildung entwickelt hat. Es ist daher davon auszugehen, dass die bestehende Rechtsprechung weiterhin angewendet werden wird.
(April 2010) Der Bundesgerichthof bestätigt den Rechtsbestand des Microsoft-Patentes EP 618 540 betreffend FAT/VFAT Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 20. April 2010 den Rechtsbestand des deutschen Teils des Europäischen Patentes EP 618 540 bestätigt. Dieser war im Oktober 2006 vom Bundespatentgericht vollständig widerrufen worden. Aufgrund der Bedeutung des Schutzrechtes im Bereich Dateiverwaltung hat der BGH eigens eine Presserklärung herausgegeben. Microsoft wurde vor dem BGH von Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser vertreten.
(April 2010) Das Landgericht Hamburg beschränkt die Haftung des Access-Providers Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg kann ein Access-Provider nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn auf fremden Internetseiten Links verfügbar sind, die auf weiteren fremden Internetseiten ein urheberrechtsverletzendes Herunterladen von Musikwerken ermöglichen. Weder liegen die Voraussetzungen der Störerhaftung vor, noch haftet der Access-Provider als Täter oder Teilnehmer.
(April 2010) Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Offenbarung eines Merkmals in einer Zeichnung Ein aus der Beschreibung in den Patentanspruch übernommenes Merkmal muss als zur erfindungsgemäßen Lehre gehörend zu erkennen sein. Dabei sind auch Zeichnungen Offenbarungsmittel, die den Patentansprüchen und der Beschreibung der Anmeldeunterlagen gleichwertig sind. Es reicht aus, dass eine in den Figuren gezeigte Lösung als eine mögliche Ausführungsform der Erfindung dargestellt ist. Unschädlich ist demgegenüber, dass ein besonderer Effekt nicht ausdrücklich erwähnt ist.
(März 2010) Das OLG Köln entscheidet über den Datenschutz in sozialen Netzwerken Nach Ansicht des OLG Köln bedeutet das Einstellen eines Fotos in ein soziales Netzwerk wie Facebook eine generelle Einwilligung in den Zugriff durch andere Medien über Suchmaschinen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Nutzer seine Daten ausdrücklich für Dritte sperrt.
(März 2010) Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Ausführbarkeit der Erfindung bei offenen Bereichsangaben In einer kürzlich verkündeten Entscheidung ist der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Erfindung nicht ausführbar offenbart ist, wenn der Patentanspruch generalisierende Formulierungen enthält, die den durch das Patent geschützten Bereich über die erfindungsgemäße, dem Fachmann in der Beschreibung an die Hand gegebene Lösung hinaus verallgemeinern. Dies gilt jedenfalls, wenn ein einseitig offener Bereich durch zwei einander entgegenwirkende Parameter definiert wird, ohne dass die sich aus dem Zusammenwirken der Parameter ergebenden Schranken deutlich werden.
(Februar 2010) Der Bundesgerichtshof entscheidet über Onlinevertrieb In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat der BGH ein Vertriebsmodell eines bekannten US-Spieleherstellers als zulässig angesehen. Wer etwa ein herkömmliches Buch oder eine DVD kauft, kann diese Dinge beliebig weiterverkaufen. Bei eBooks, Computerprogrammen und Online-Musik dagegen binden viele Hersteller dieses einmal gekaufte Werk fest an ein individuelles Benutzerkonto, das nicht übertragen werden darf. Der BGH hält diese Bindung für zulässig.
(Februar 2010) Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Verwechslungsgefahr der Zeichen AIDA und AIDU Der BGH hat entschieden, dass die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken AIDA und AIDU trotz klanglicher und schriftbildlicher Ähnlichkeit zu verneinen sein kann, weil die Klagemarke AIDA einen vom Publikum wahrgenommenen Bedeutungsgehalt – die Oper von Giuseppe Verdi – hat, der der Marke AIDU fehlt. Die Sache wurde an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
(Januar 2010) § 4 Nr. 6 UWG verstößt gegen Europarecht In einer Entscheidung vom 14. Januar 2010 ist der Europäische Gerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass das deutsche generelle Verbot einer Koppelung von Gewinnspielen mit dem Erwerb einer Ware (§ 4 Nr. 6 UWG) zu streng und daher europarechtswidrig ist. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes muss eine Prüfung im Einzelfall möglich bleiben.
(Januar 2010) Autohersteller unterliegt im Streit um Markenverletzung durch Spielzeugautos Am 14. Januar 2010 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kraftfahrzeughersteller nicht unter Berufung auf seine Markenrechte den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als verkleinerte Nachbildung seines Originalfahrzeuges auch die Originalmarke tragen, verbieten kann. Die Verbraucher sehen in der Marke auf dem Spielzeugmodellauto keinen Hinweis auf die Herkunft.
(Januar 2010) Der BGH setzt Spam-Mails Schranken Der BGH hat entschieden, dass Email-Werbung wettbewerbsrechtlich nur bei einem ausdrücklichen oder konkludenten Einverständnis erlaubt ist. Auch bei Werbung, die sich an einen Unternehmer richtet, ist ein nur mutmaßliches Einverständnis nicht ausreichend. Die Angabe einer Email-Adresse auf einer Homepage stellt kein konkludentes Einverständnis für den Empfang von Email-Werbung dar.
(Dezember 2009) Ministerrat wünscht Patentreformen Der Ministerrat in Brüssel hat am 4. Dezember 2009 eine Verordnung über das Gemeinschaftspatent gebilligt, die jetzt zur weiteren Beratung in das Europäische Parlament kommt. Ziel ist es, dass Erfindungen mit der Patenterteilung sofort EU-weiten Rechtsschutz genießen. Darüber hinaus sprachen sich die Minister dafür aus, ein einheitliches Europäisches Patentgericht zu schaffen. Das Europäische Patentgericht soll auf den nationalen Gerichtsstrukturen aufbauen. Ein Berufungsgericht soll die Einheitlichkeit der Rechtsprechung sicherstellen.
(November 2009) Europäisches Patentamt und japanisches Patentamt vereinbaren Pilotprojekt zum "Patent Prosecution Highway" Vom 29. Januar 2010 an wollen das Europäische Patentamt und das Japanische Patentamt in die Testphase zu einem bilateralen Patent Prosecution Highway eintreten. Ein Anmelder, dessen Anmeldung beim Europäischen Patentamt oder beim Japanischen Patentamt wenigstens einen gewährbaren Anspruch enthält, kann beantragen, dass das jeweils andere Patentamt entsprechende Ansprüche in entsprechenden Anmeldungen beschleunigt behandelt. Ziel der Patentämter ist es, die Arbeitsergebnisse des jeweils anderen zu verwerten und so den Prüfungsaufwand zu reduzieren sowie die Patentqualität zu erhöhen.
(November 2009) BGH legt EuGH Fragen zur Biopatentrichtlinie vor Der Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs beabsichtigt, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Auslegung von Art. 6 BioPatRL vorzulegen. Es geht unter anderem um die Frage, wie die Richtlinie die Begriffe "menschliche Embryonen" und "kommerzielle Zwecke" definiert. Nach Ansicht des BGH ist Art. 6 in mehrfacher Hinsicht nicht eindeutig. Zunächst stelle sich die Frage, wie die Richtlinie den Begriff "menschliche Embryonen" definiere. Es sei insbesondere zu entscheiden, ob auch die aus der Blastozyste, einem bestimmten Entwicklungsstadium der befruchteten Eizelle, gewonnene Stammzelle als Embryo anzusehen sei, obwohl sie als solche nicht mehr die Fähigkeit besitzt, sich zu einem menschlichen Individuum fortzuentwickeln. Gegebenenfalls wird auch zu entscheiden sein, ob die Blastozyste ihrerseits Embryo im Sinne des Gesetzes sei.
(Oktober 2009) Kein Markenschutz für Ausrufezeichen Das Europäische Gericht erster Instanz hat entschieden, dass ein Ausrufezeichen nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann. Nach Auffassung des Gerichts fehlt einem Ausrufezeichen – auch wenn es in einem rechteckigen Rahmen abgebildet ist – die Unterscheidungskraft. Das Gericht sah im zu entscheidenen Fall auch den Nachweis, dass das Zeichen Unterscheidungskraft durch Benutzung erworben hat, als nicht gelungen an.
(September 2009) Thailand wird PCT-Mitgliedsstaat Thailand ist am 24.09.2009 dem PCT (Patent Cooperation Treaty) beigetreten. Drei Monate später, nämlich am 24.12.2009, wird der PCT bezüglich Thailand in Kraft treten.
(September 2009) Der Bundesgerichthof entscheidet über die Relevanz eines unzutreffenden Hinweises auf Markenschutz Der Bundesgerichtshof ist zu dem Ergebnis gelangt, dass derjenige, der ein Zeichen mit dem Zusatz ® verwendet, ohne Inhaber dieser Marke oder einer Lizenz an dieser Marke zu sein, den Verkehr regelmäßig in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise irreführt. Schon der Irreführungstatbestand setzt eine gewisse Erheblichkeit voraus. Eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach §3 UWG findet nicht statt.
(September 2009) Der Bundesgerichtshof entscheidet über Fragen zur Unterlizenz im Urheberrecht In einer Entscheidung ist der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass im Urheberrecht ein einfaches Nutzungsrecht, das von einem ausschließlichen Nutzungsrecht abgeleitet ist, nicht automatisch erlischt, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht wirksam wegen Nichtausübung gemäß § 41 UrhG widerrufen worden ist.
(August 2009) Das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts tritt am 01.10.2009 in Kraft Nachdem das Gesetz am 04.08.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, tritt es zum 01.10.2009 in Kraft. Eine für die Praxis relevante Änderung besteht darin, dass Arbeitnehmererfindungen, die nach dem 30.09.2009 gemeldet werden, automatisch auf den Arbeitgeber übergehen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Erfindung innerhalb von vier Monaten nach Eingang der ordnungsgemäßen Meldung freigibt.
(August 2009) Der Bundesgerichtshof entscheidet über Schadensersatz gegenüber mehreren Verletzern in einer Lieferkette In einer Entscheidung ist der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass nach einer Schutzrechtsverletzung von jedem Verletzer innerhalb einer Lieferkette die Herausgabe des durch die Verletzung erzielten Gewinns als Schadensersatz verlangt werden kann. Der herauszugebende Gewinn kann allerdings dadurch vermindert werden, dass ein Verletzer einem in der Lieferkette nachfolgenden Verletzer wegen der Belieferung mit nicht verkehrsfähigen Produkten Schadensersatz leistet.
(Juli 2009) Der EuGH entscheidet zur Inhaberschaft am Gemeinschaftsgeschmacksmuster Art. 14 Abs. 1 der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung ordnet das Recht auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster dem Entwerfer oder seinem Rechtsnachfolger zu, während Art. 14 Abs. 3 dieser Verordnung dieses Recht dem Arbeitgeber zuordnet, wenn das Geschmacksmuster von einem Arbeitnehmer in Ausübung seiner Aufgaben oder nach den Weisungen des Arbeitgebers entworfen wurde. In einem kürzlich ergangenen Urteil ist der EuGH zu dem Ergebnis gelangt, dass Art. 14 Abs. 3 der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung nur im Arbeitsverhältnis und nicht für Gemeinschaftsgeschmacksmuster gilt, die als Auftragsarbeiten entworfen wurden. Im Rahmen von Auftragsarbeiten steht das Gemeinschaftsgeschmacksmuster dem Entwerfer zu, sofern es nicht vertraglich auf einen Rechtsnachfolger übertragen wurde.
(Juli 2009) Das Oberlandesgericht München stärkt die Rechte von Markeninhabern gegenüber Ebay Als erstes Oberlandesgericht in Deutschland hat das OLG München entschieden, dass ein Markeninhaber einem Händler den Vertrieb von Markenware über Ebay untersagen darf. Nach Auffassung des Gerichts ist die hierin liegende Wettbewerbsbeschränkung von der EG-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen gedeckt. Diese Gruppenfreistellungsverordnung gilt allerdings nur für Markenhersteller mit einem Marktanteil von unter 30%. Liegt der Marktanteil darüber, hat der freie Wettbewerb Vorrang.
(Juli 2009) Der EuGH entscheidet über die Voraussetzungen einer bösgläubigen Gemeinschaftsmarkenanmeldung In einer kürzlichen Entscheidung, die eine Anmeldung einer dreidimensionalen Marke für einen Schokoladenosterhasen betrifft, hat der EuGH die zur Beurteilung der Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung anzuwendenden Kriterien zusammengefasst. Zu berücksichtigen ist (1) die Tatsache, dass der Anmelder weiß oder wissen muss, dass ein Dritter in mindestens einem Mitgliedstaat ein gleiches oder ähnliches Zeichen für eine gleiche oder mit dem angemeldeten Zeichen verwechselbar ähnliche Ware verwendet, (2) die Absicht des Anmelders, diesen Dritten an der weiteren Verwendung eines solchen Zeichens zu hindern, sowie (3) der Grad des rechtlichen Schutzes, den das Zeichen des Dritten und das angemeldete Zeichen genießen.
(Juli 2009) Der EuGH entscheidet über die unlautere Ausnutzung bekannter Marken durch Verwendung ähnlicher Marken in Vergleichslisten In einer aktuellen Entscheidung hat der EuGH die Verwendung eines Zeichens in Vergleichslisten, das einer bekannten Marke ähnlich ist, als unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke angesehen. Unlauter, so der EuGH, ist der Versuch, sich in den Bereich der Sogwirkung einer bekannten Marke zu begeben, um von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren, und ohne finanzielle Gegenleistung und ohne dafür eigene Anstrengungen machen zu müssen, die wirtschaftlichen Anstrengungen des Markeninhabers zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Images dieser Marke auszunutzen. Dabei ist weder erforderlich, dass Verwechslungsgefahr besteht, noch, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung oder allgemein des Inhabers der Marke vorliegt. Nach Auffassung des EuGH kann sowohl eine Markenverletzung, als auch eine unzulässige vergleichende Werbung gegeben sein.
(Juni 2009) Der Deutsche Bundestag beschloß am 19. Juni 2009 eine Verbesserung des internationalen Designschutzes Nach den in Kürze in Kraft tretenden Änderungen kann eine internationale Anmeldung gewerblicher Muster oder Modelle nach Wahl des Anmelders entweder direkt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) oder über das Deutsche Patent- und Markenamt eingereicht werden. Bislang war nur eine direkte Anmeldung bei der WIPO möglich. Das Deutsche Patent- und Markenamt verzeichnet einen Anmeldetag und leitet die Anmeldung an das Internationale Büro weiter. Eine internationale Eintragung, deren Schutz sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bezieht, hat dieselbe Wirkung wie ein beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Geschmacksmuster.
(Juni 2009) Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen Eine wichtige Änderung betrifft das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Sie sieht vor, dass in Zukunft die Inanspruchnahme einer Diensterfindung gegenüber dem Arbeitnehmer nicht mehr erklärt zu werden braucht. Vielmehr kommt es zu einer automatischen Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber, wenn er nicht bis zum Ablauf von vier Monaten nach Eingang der ordnungsgemäßen Erfindungsmeldung die Erfindung gegenüber dem Arbeitnehmer freigibt. Nach einer Änderung des Patentgesetzes sollen das Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht sowie die Berufung zum Bundesgerichtshof verbessert und beschleunigt werden. Das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft.
(Mai 2009) Der EuGH entscheidet über die Erschöpfung von Markenrechten im selektiven Vertriebssystem In einem Urteil hat der EuGH entschieden, dass Rechte aus der Marke gegen einen Lizenznehmer durchgesetzt werden können, der gegen ein vertragliches Verbot verstößt, Waren an einen Discounter zu verkaufen, sofern nachgewiesen ist, dass dieser Verstoß den Prestigecharakter schädigt, der diesen Waren eine luxuriöse Ausstrahlung verleiht. In diesem Falle ist auch keine Erschöpfung der Markenrechte eingetreten.
(Mai 2009) San Marino wird der 36. EPÜ-Mitgliedsstaat Nachdem das Aufnahmeverfahren abgeschlossen ist, wird das EPÜ in San Marino am 1. Juli 2009 in Kraft treten. Die Europäische Patentorganisation umfasst dann 36 Vertragsstaaten und neun Erstreckungsstaaten.
(Mai 2009) Der Bundesgerichtshof entscheidet über "Zwangslizenzeinwand" im Patentverletzungsprozess Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann sich ein Patentverletzer, der nach einem patentierten Industriestandard produziert, unter engen Voraussetzungen auf den „kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand“ berufen. Der Einwand setzt voraus, dass sich der Patentverletzer erfolglos um eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen bemüht hat und der Patentinhaber durch die Lizenzverweigerung gegen das kartellrechtliche Verbot verstößt, andere Unternehmen zu diskriminieren oder ohne sachlichen Grund zu behindern. Darüber hinaus muss die Zahlung einer angemessenen Lizenz, beispielsweise durch Hinterlegung, sichergestellt sein.
(Mai 2009) Der Bundesgerichtshof entscheidet über ein Benutzungsrecht auf der Grundlage eines älteren Patents Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein jüngeres Patentrecht gegenüber dem Inhaber eines älteren Patents durch dessen Patentanspruch begrenzt sein kann, weil der Inhaber des älteren Patents insoweit ein Benutzungsrecht haben kann. Hierauf kann sich auch ein Lizenznehmer am älteren Patent berufen. Das Benutzungsrecht geht jedoch nur so weit, wie ausschließlich von der technischen Lehre des älteren Patents und nicht von zusätzlichen Merkmalen Gebrauch gemacht wird, die erst durch das jüngere Schutzrecht gelehrt werden.
(April 2009) Der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts beschließt wichtige Änderungen der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen Ab dem 1. April 2010 gelten Änderungen, die in besonders einschneidender Weise Teilanmeldungen betreffen. Der Anmelder muss sich als zeitliche Grenze für eine Teilanmeldung auf eine Frist von 24 Monaten nach dem ersten Bescheid zur frühesten Anmeldung einstellen. Nach der geänderten Regel 36 (1) kann ein Anmelder eine Teilanmeldung zu jeder anhängigen früheren europäischen Patentanmeldung einreichen, wenn die Teilanmeldung (a) vor Ablauf einer Frist von 24 Monaten nach dem ersten Bescheid der Prüfungsabteilung zu der frühesten Anmeldung eingereicht wird, oder (b) die Teilanmeldung vor Ablauf einer Frist von 24 Monaten nach einem Bescheid eingereicht wird, in dem die Prüfungsabteilung zum ersten Mal die Einheitlichkeit der Erfindung beanstandet. Die geänderte Regel ist auf Teilanmeldungen anzuwenden, die ab dem 1. April 2010 eingereicht werden. Als Übergangsregelung ist ein zusätzlicher sechsmonatiger Zeitraum vorgesehen.
(April 2009) Harmonisierungsamt reduziert Gebühren Das Harmonisierungsamt hat sich entschlossen, für Gemeinschaftsmarken keine gesonderten Registrierungsgebühren mehr zu erheben. Es bleibt daher in Zukunft bei der Entrichtung der Anmeldegebühr, die als Ausgleich für den Verzicht auf die Registrierungsgebühr leicht erhöht wird. Die Kosten für die Erlangung einer Gemeinschaftsmarkenregistrierung werden sich somit um durchschnittlich € 700 verringern. Mit dem Inkrafttreten der Gebührenänderungen ist in der ersten Maiwoche 2009 zu rechnen. Das Harmonisierungsamt plant, die Registrierungsgebühr für all solche Anmeldungen fallen zu lassen, deren Eintragung nach Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung ansteht.
(März 2009) BGH schwenkt in seiner Olanzapin-Entscheidung auf die etablierte Rechtsprechung des EPA zur Neuheit einer chemischen Stoffauswahl ein In der Entscheidung stellt der BGH fest, dass mit der Offenbarung einer allgemeinen chemischen Strukturformel im Stand der Technik die unter diese Formel fallenden Einzelverbindungen grundsätzlich noch nicht offenbart sind. Maßgeblich ist vielmehr, ob die konkrete Verbindung offenbart wird. Hierzu bedarf es konkreter Angaben im Stand der Technik, die den Fachmann in die Lage versetzen, die in Rede stehende chemische Verbindung in die Hand zu bekommen. Wie bereits in mehreren Entscheidungen des EPA ausgeführt, verlangt nun auch der BGH, dass der Stand der Technik die fragliche Verbindung in individualisierter Form offenbaren muss. Mit dieser Entscheidung nähert sich der BGH der Rechtsprechung des EPA zur Neuheit einer Auswahl auf dem Gebiet chemischer Stofferfindungen an.
(Februar 2009) Änderung der Benennungsgebühr beim Europäischen Patentamt Beginnend mit dem 1. April 2009 beträgt die Benennungsgebühr bei europäischen Patentanmeldungen unabhängig davon, wie viele Vertragsstaaten benannt sind, € 500. Die Regelung betrifft europäische Patentanmeldungen, die am oder nach dem 1. April 2009 angemeldet werden oder internationale Anmeldungen, die an oder nach diesem Tag in die regionale Phase eintreten. Für alle vorherigen Anmeldungen ist eine Benennungsgebühr von € 85 für jeden benannten Vertragsstaat bis zu einem Maximum von 7 Gebühren (€ 595) zu bezahlen. Die Neuregelung führt daher zu einer Verbilligung, wenn sechs oder mehr Vertragsstaaten benannt werden. Bei fünf oder weniger benannten Vertragsstaaten wird die Benennung teurer.
(Februar 2009) Montenegro neuer EP-Erstreckungsstaat Die europäische Patentorganisation und Montenegro haben ein Erstreckungsabkommen unterzeichnet. Das Erstreckungsabkommen wird im Laufe des Jahres in Kraft treten und bewirkt, dass mit einer einzigen Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt nun auch in Montenegro und damit insgesamt in 39 Staaten Schutz erlangt werden kann.
(Februar 2009) Bundespatentgericht zur "Münchener Weißwurst" Nach einer letztinstanzlichen Entscheidung des Bundespatentgerichts erfüllt die "Münchener Weißwurst" nicht die Voraussetzungen des EU-Rechts für eine Eintragung als geschützte geografische Angabe. Nach dem Richterspruch ist die "Münchener Weißwurst" eine "regionale, hauptsächlich südbayerische, aber nicht auf den Bereich München beschränkte Spezialität", die zum weit überwiegenden Teil bereits seit Jahrzehnten aus anderen Regionen Bayerns stammt.
(Januar 2009) Der Bundesgerichtshof entscheidet über AdWord-Werbung bei Google Am 22.01.2009 hat der Bundesgerichtshof drei Fälle zur AdWord-Werbung bei Google behandelt: Bei der AdWord-Werbung werden fremde Kennzeichen als Schlüsselwörter im Rahmen der Recherche der Suchmaschine "Google" verwendet, um neben der Trefferliste Werbung zu platzieren. Im ersten Verfahren wurde eine fremde Marke für die AdWord-Werbung für identische Produkte verwendet. Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob hierin eine Benutzung als Marke liegt, dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. In einem zweiten Verfahren hat die Beklagte das Suchwort "pcb" für ihre Werbung für Leiterplatten verwendet. Der Bundesgerichtshof hat eine Verletzung der Marke "PCB-POOL" verneint, weil "pcb" nur beschreibend für "printed circuit board" verwendet werde. In einem dritten Verfahren ging es um die behauptete Verletzung eines Unternehmenskennzeichens, das identisch als AdWord verwendet wurde. Der Bundesgerichtshof hat eine Verletzung mit der Begründung verneint, dass der Internetnutzer nicht annehme, dass die neben der Trefferliste erscheinenden Anzeigen von der von ihm eingegebenen Firma stammten.
(Januar 2009) Der Bundesgerichtshof entscheidet über Schutzvoraussetzungen des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters In einem grundlegenden Urteil hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zum nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster getroffen: Der Schutz eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters entsteht nur, wenn das Geschmacksmuster der Öffentlichkeit auf dem Territorium der Europäischen Gemeinschaft zugänglich gemacht wurde. Eine Veröffentlichung außerhalb dieses Territoriums genügt zur Begründung des Schutzes nicht. Andererseits kann eine Veröffentlichung außerhalb der Europäischen Gemeinschaft neuheitsschädlich sein, wenn sie den in der Gemeinschaft tätigen Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweiges im normalen Geschäftsverlauf bekannt sein konnte. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist für andere europäische Gerichte nicht bindend.
(Januar 2009) Mazedonien wird 35. Vertragsstaat der europäischen Patentorganisation Mit dem Beginn des Jahres 2009 ist die frühere jugoslawische Republik Mazedonien der 35. Vertragsstaat der europäischen Patentorganisation geworden. Zu ihr zählen jetzt alle 27 EU-Mitgliedstaaten, sowie Kroatien, die frühere jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, die Schweiz und die Türkei. Ohne Mitglied der europäischen Patentorganisation zu sein, werden europäische Patente noch in Albanien, Bosnien Herzegovina und Serbien anerkannt. Es gibt daher nun europäischen Patentschutz in bis zu 38 Staaten für eine Gebiet mit etwa 570 Millionen Einwohnern.
(Dezember 2008) Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts entscheidet über die Patentierbarkeit von embryonalen Stammzellen Eine Entscheidung der Großen Beschwerdekammer definiert die Kriterien, unter denen Stammzellerfindungen nicht patentierbar sind. mehr
(November 2008) Der Bundesgerichtshof entscheidet über parallele Ansprüche des Schutzrechtsinhabers und des Lizenznehmers gegenüber einem Verletzer Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Schutzrechtsinhaber und ein ausschließlicher Lizenznehmer regelmäßig unabhängig voneinander gegen einen Verletzer Unterlassungsansprüche geltend machen können. Darüber hinaus können beide parallel gegen den Verletzer Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden auf der Grundlage des eigenen entgangenen Gewinns, des Verletzergewinns oder einer angemessenen Lizenzgebühr berechnet wird. Um zu verhindern, dass der Verletzer mehr als den "vollen Schadensausgleich" zu leisten hat, soll der Geschädigte zunächst darzulegen haben, welcher Anteil des Gesamtschadens auf der Grundlage des entgangenen Gewinns auf ihn entfällt. In Höhe dieses Anteils kann der Geschädigte seinen Schaden auch auf der Basis des Verletzergewinns oder einer angemessenen Lizenzgebühr verlangen.
(Oktober 2008) Der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts wurden Fragen zur Patentierbarkeit von Computerprogrammen vorgelegt Die Präsidentin des Europäischen Patentamts, Alison Brimelow, hat sich mit einer Reihe von Fragen zur Patentierbarkeit von Computerprogrammen an die Große Beschwerdekammer gewandt. Nach Artikel 52 (2) und (3) EPÜ sind Computerprogramme als solche nicht als Erfindungen anzusehen und von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Die Große Beschwerdekammer soll nun klären, in welchen Fällen der Patentanspruch als Ganzes unter diesen Ausschluss fällt und unter welchen Voraussetzungen einzelne Merkmale, die sich auf Computerprogramme beziehen, zum technischen Charakter des Anspruchs beitragen können und damit für die Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit relevant sind.
(Oktober 2008) Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober 2008 einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts eingebracht. Das erstinstanzliche Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht soll effektiver gestaltet werden: Die Parteien sollen vom Gericht vor der mündlichen Verhandlung auf klärungsbedürftige Punkte hingewiesen und unter Fristsetzung zur Stellungnahme aufgefordert werden. Durch die Fristsetzung sollen das Gericht und die andere Partei vor überraschendem neuen Sachvortrag geschützt werden. Auch das Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof soll gestrafft werden: Der Bundesgerichtshof soll in Zukunft darauf beschränkt sein, das erstinstanzliche Urteil des Bundespatentgerichts auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen, und ein Sachverständiger soll nur noch in Ausnahmefällen bestellt werden. Schließlich soll das Recht der Arbeitnehmererfindungen vereinfacht werden: Die Formerfordernisse bei der Inanspruchnahme der Erfindung, die in der Praxis immer wieder zu Fehlern geführt haben, sollen entfallen. Statt dessen soll eine Inanspruchnahmefiktion gelten, wonach eine Arbeitnehmererfindung vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber übergeht, wenn dieser die Erfindung nicht vorher frei gibt.
(September 2008) Der Bundesgerichtshof entscheidet über den Markenschutz an Bildnissen im Verkehr bekannter Personen In einem Beschluss ist der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass das Bildnis einer verstorbenen oder lebenden Person dem Markenschutz zugänglich ist. Jedoch fehlt dem Bildnis einer dem Verkehr bekannten Person jegliche Unterscheidungskraft für solche Waren und Dienstleistungen, bei denen der Verkehr einen thematischen oder sonstigen sachlichen Bezug zu der abgebildeten Person herstellt. Das Bildnis ist in einem solchen Fall lediglich ein beschreibender Hinweis auf die abgebildete Person und nicht ein Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Waren und Dienstleistungen.
(September 2008) Zwischen EPA und USPTO soll es einen "Patent Prosecution Highway" geben Das EPA und das USPTO haben für September 2008 einen Probelauf auf dem "Patent Prosecution Highway" angekündigt. Ein Anmelder, dem eines der beiden Ämter die Gewährbarkeit eines Patentanspruchs bestätigt hat, soll beim jeweils anderen Amt bei übereinstimmenden Patentansprüchen eine beschleunigte Prüfung seiner Anmeldung beantragen können.
(Juli 2008) Das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums tritt am 1. September 2008 in Kraft Das lange erwartete Gesetz, mit dem die EU-Durchsetzungs-Richtlinie 2004/48/EG umgesetzt wird und das zahlreiche Verbesserungen für Inhaber geistiger Eigentumsrechte bringt (vergleiche unsere Mitteilung vom April 2008), tritt am 1. September 2008 in Kraft.
(Juli 2008) Italienische Torpedo verfehlt sein Ziel Ein Gericht in Mailand hat einen Antrag auf Feststellung der Nichtverletzung eines europäischen Patents in verschiedenen benannten Vertragsstaaten zurückgewiesen. Der Kläger hatte den Antrag gestellt, die Nichtverletzung festzustellen "soweit das Patent ganz oder teilweise rechtswirksam" ist. Nach Auffassung des Gerichts betrifft dieser Antrag auch die Validität der verschiedenen nationalen Teile des europäischen Patents, wofür es nicht zuständig sei.
(Juni 2008) Die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts verhandelt einen Fall über Stammzellen Am 24. und 25.06.2008 wird die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes über eine Patentanmeldung verhandeln, die ein Verfahren beschreibt, nach dem embryonale Stammzellen eines Primaten, die aus einem Embryo gewonnen werden, in vitro über einen längeren Zeitraum konserviert werden könnten, ohne ihr Potential zu verlieren, sich in jede beliebige Körperzelle zu entwickeln. Einer der Hauptgründe für die Zurückweisung der Anmeldung war, dass das offenbarte Verfahren zur Gewinnung von Stammzellen als Ausgangsmaterial Embryonen von Primaten - einschließlich Menschen - vorsieht, die während des Verfahrens zerstört werden. Die große Beschwerdekammer wird nun offene Rechtsfragen zur Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen unter dem Europäischen Patentübereinkommen klären.
(Juni 2008) Der Europäische Gerichtshof entscheidet über die Benutzung einer Marke im Rahmen einer vergleichenden Werbung Die Firma "O2" ist Inhaberin einer Bildmarke, die sich als helle Luftblasen in blauer Flüssigkeit beschreiben lässt. Ein Wettbewerber hat ein verwechslungsfähig ähnliches Zeichen für die gleichen Waren- und Dienstleistungen im Rahmen einer vergleichenden Werbung benutzt. Der Europäische Gerichtshof (C-533/06) hat am 12. Juni 2008 zum Verhältnis des Schutzes eingetragener Marken zur Verwendung im Rahmen vergleichender Werbung entschieden, dass der Inhaber einer eingetragenen Marke nicht dazu berechtigt ist, die Benutzung eines mit seiner Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens durch einen Dritten in einer vergleichenden Werbung zu verbieten, die die Zulässigkeitsvoraussetzungen für vergleichende Werbung gem. von Art. 3 a Abs. 1 der Richtlinie 84/450 erfüllt.
(Juni 2008) Der Bundesgerichtshof verneint Verletzungen der Marke "POST" In zwei Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof zwei Klagen der "Deutsche Post AG" gegen Wettbewerber abgewiesen. Die Klägerin ist Inhaberin der Marke "POST", unter anderem für die Beförderung und Zustellung von Briefen und Paketen. Die Wettbewerber nutzen "City Post" und "Die neue Post" als Marke bzw. Unternehmenskennzeichen. Der Bundesgerichtshof hat offen gelassen, ob zwischen den Marken und Unternehmenskennzeichen Verwechslungsgefahr besteht und eine lediglich beschreibende Verwendung des Zeichens "POST" durch die Wettbewerber angenommen (§ 23 Nr. 2 MarkenG).
(Mai 2008) Der Bundesgerichtshof entscheidet über Markenverletzungen bei Internetauktionen In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof die Verantwortung des Betreibers einer Internetplattform für Markenverletzungen der Anbieter angenommen. Der Verletzte muss darlegen und ggf. beweisen, dass die gefälschten Markenprodukte auf der Internetplattform im geschäftlichen Verkehr und nicht zu privaten Zwecken angeboten werden. Eine Markenverletzung ist selbst dann gegeben, wenn in dem Angebot darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine Produktfälschung handelt.
(Mai 2008) Bundesrat billigt Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie (2004/48/EG) In seiner Sitzung am 23. Mai 2008 hat der Bundesrat das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums gebilligt. Damit ist der Weg frei für die Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie (2004/48/EG). Unter der Voraussetzung, dass das Gesetz im Juni 2008 vom Bundespräsidenten ausgefertigt und verkündet wird, kann es am 1. August 2008 in Kraft treten.
(April 2008) Deutschland setzt die EU-Durchsetzungs-Richtlinie (2004/48/EG) um Am 11. April 2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie verabschiedet. Es ist zu erwarten, dass dieses Gesetz auch den Bundesrat passieren und in Kürze in Kraft treten wird. Folgende Änderungen verdienen hervorgehoben zu werden: Das Patentgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Markengesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Urheberrechtsgesetz, das Geschmacksmustergesetz sowie das Sortenschutzgesetz werden parallel und weitgehend wortgleich an die Anforderungen der Durchsetzungs-Richtlinie angepasst. Die Auskunftsansprüche, die ein Schutzrechtsinhaber gegen Dritte, zum Beispiel Internetprovider hat, werden verbessert. Im Falle, dass der Verletzer im gewerblichen Ausmaß gehandelt hat, soll der Schutzrechtsinhaber einen Auskunftsanspruch über die Verletzungssituation gegen Dritte haben. Im Falle, dass der Schutzrechtsinhaber eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Verletzung darlegen kann, hat er Ansprüche gegen den Verletzer auf die Zulassung der Besichtigung von Sachen oder die Vorlage von Urkunden. Diese Ansprüche können im Wege einer einstweiligen Verfügung verfolgt werden und das Gericht kann die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten. Darüber hinaus kann bei Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Verletzer dazu verpflichtet sein, Verletzungsprodukte aus dem Vertriebsweg zurückzurufen. Schließlich hat der Schutzrechtsinhaber die Möglichkeit, dass ein gegen einen Verletzer ergangenes Gerichtsurteil veröffentlicht wird.
(März 2008) Änderung der Regeln zu nationalen Recherchenberichten bei Gemeinschaftsmarken Vom 10. März 2008 an werden nationale Recherchen zu Gemeinschaftsmarkenanmeldungen nur noch auf Antrag des Anmelders erstellt und zwar nach dem "Alles-oder-Nichts"-Prinzip. Gegen eine besondere Gebühr werden Recherchen für alle teilnehmenden EU-Staaten durchgeführt. Berichte über Gemeinschaftsmarkenrecherchen werden wie bisher erstellt und versandt. Der Antrag auf nationale Recherchen muss mit der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke gestellt werden. Für Marken mit einem Anmeldedatum vor dem 10. März 2008 bleiben die bestehenden Regeln anwendbar.
(Februar 2008) Das Londoner Übereinkommen wird am 1. Mai 2008 in Kraft treten Europäische Patente, für die der Hinweis auf die Erteilung nach dem 1. Mai 2008 bekannt gemacht worden ist, unterfallen dem Londoner Übereinkommen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Übersetzungserfordernisse erheblich verringert werden. Die Übersetzungserfordernisse nach dem Londoner Übereinkommen sind im Wesentlichen in Art. 1 des Übereinkommens niedergelegt und können folgendermaßen zusammengefasst werden: Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens - Stand 05.02.08: Deutschland, Frankreich, Island, Ungarn, Lettland, Liechtenstein, Luxembourg, Monaco, Niederlande, Slowenien, die Schweiz und Großbritannien -, der eine Landesamtssprache mit einer der Amtssprachen des Europäischen Patentamts (Englisch, Deutsch, Französisch) gemein hat, verzichtet auf die in Art. 65 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens vorgesehenen Übersetzungserfordernisse. In der Praxis bedeutet dies, dass für diese Vertragsstaaten eine Übersetzung der Patentbeschreibung nicht mehr erforderlich ist. Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens, der keine Landesamtssprache mit einer der Amtssprachen des Europäischen Patentamts gemein hat, verzichtet auf die in Art. 65 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens vorgesehenen Übersetzungserfordernisse, wenn das Europäische Patentamt das Patent in der von diesem Staat gewählten Amtssprache des Europäischen Patentamts erteilt hat oder das Patent in diese Sprache übersetzt und nach Maßgabe des Art. 65 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens eingereicht worden ist. In der Praxis bedeutet dies, dass eine vollständige Übersetzung der Beschreibung in die Landesamtssprache nur dann erforderlich ist, wenn das Patent nicht in der EPA-Amtssprache vorliegt, die von diesem betreffenden Staat gewählt worden ist. Es ist zu erwarten, dass viele Vertragsstaaten des Londoner Übereinkommens, die weder Englisch, noch Deutsch, noch Französisch als Landesamtssprache haben, die Bestimmung "Englisch" treffen werden. In diesem Fall ist eine Übersetzung des Patents in die Landesamtssprache nur dann nötig, wenn das Patent nicht auf Englisch vorliegt. Zu beachten ist allerdings, dass nach Art. 2 des Londoner Übereinkommens im Streitfall ein vermeintlicher Patentverletzer, ein Gericht oder eine gerichtsähnliche Behörde eine vollständige Übersetzung in seine Landesamtssprache verlangen kann.
(Januar 2008) Das Europäische Patentamt erhöht mehrere Gebühren Der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts hat am 14. Dezember 2007 entschieden, eine Reihe von Gebühren in zwei Phasen zu erhöhen: Mehrere Gebühren werden ab dem 1. April 2008 erhöht. Eine Tabelle, die die vor und nach dem 1. April 2008 geltenden Gebührensätze gegenüberstellt, erhalten Sie hier. Betroffen sind z.B. die Anspruchsgebühren; für den 16. und jeden weiteren Anspruch werden EUR 200,00 fällig. Einige Gebühren werden ab dem 1. April 2009 in einer zweiten Phase modifiziert bzw. weiter erhöht. Dazu gehört z.B. die Benennungsgebühr; ab dem genannten Datum beträgt diese für einen oder mehrere benannte Vertragsstaaten pauschal EUR 500,00. Die Erhöhung bei den Anspruchsgebühren betrifft den 51. und jeden weiteren Anspruch, für die dann jeweils EUR 500,00 fällig werden.
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