GRÜNECKER, KINKELDEY, STOCKMAIR & SCHWANHÄUSSER
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NEWS

(September 2008)
Der Bundesgerichtshof entscheidet über den Markenschutz an Bildnissen im Verkehr bekannter Personen
In einem Beschluss ist der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass das Bildnis einer verstorbenen oder lebenden Person dem Markenschutz zugänglich ist. Jedoch fehlt dem Bildnis einer dem Verkehr bekannten Person jegliche Unterscheidungskraft für solche Waren und Dienstleistungen, bei denen der Verkehr einen thematischen oder sonstigen sachlichen Bezug zu der abgebildeten Person herstellt. Das Bildnis ist in einem solchen Fall lediglich ein beschreibender Hinweis auf die abgebildete Person und nicht ein Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Waren und Dienstleistungen.

(September 2008)
Zwischen EPA und USPTO soll es einen „Patent Prosecution Highway“ geben
Das EPA und das USPTO haben für September 2008 einen Probelauf auf dem „Patent Prosecution Highway“ angekündigt. Ein Anmelder, dem eines der beiden Ämter die Gewährbarkeit eines Patentanspruchs bestätigt hat, soll beim jeweils anderen Amt bei übereinstimmenden Patentansprüchen eine beschleunigte Prüfung seiner Anmeldung beantragen können.

(Juli 2008)
Das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums tritt am 1. September 2008 in Kraft
Das lange erwartete Gesetz, mit dem die EU-Durchsetzungs-Richtlinie 2004/48/EG umgesetzt wird und das zahlreiche Verbesserungen für Inhaber geistiger Eigentumsrechte bringt (vergleiche unsere Mitteilung vom April 2008), tritt am 1. September 2008 in Kraft.

(Juli 2008)
Italienische Torpedo verfehlt sein Ziel
Ein Gericht in Mailand hat einen Antrag auf Feststellung der Nichtverletzung eines europäischen Patents in verschiedenen benannten Vertragsstaaten zurückgewiesen. Der Kläger hatte den Antrag gestellt, die Nichtverletzung festzustellen „soweit das Patent ganz oder teilweise rechtswirksam“ ist. Nach Auffassung des Gerichts betrifft dieser Antrag auch die Validität der verschiedenen nationalen Teile des europäischen Patents, wofür es nicht zuständig sei.

(Juni 2008)
Die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts verhandelt einen Fall über Stammzellen
Am 24. und 25.06.2008 wird die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes über eine Patentanmeldung verhandeln, die ein Verfahren beschreibt, nach dem embryonale Stammzellen eines Primaten, die aus einem Embryo gewonnen werden, in vitro über einen längeren Zeitraum konserviert werden könnten, ohne ihr Potential zu verlieren, sich in jede beliebige Körperzelle zu entwickeln. Einer der Hauptgründe für die Zurückweisung der Anmeldung war, dass das offenbarte Verfahren zur Gewinnung von Stammzellen als Ausgangsmaterial Embryonen von Primaten - einschließlich Menschen - vorsieht, die während des Verfahrens zerstört werden. Die große Beschwerdekammer wird nun offene Rechtsfragen zur Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen unter dem Europäischen Patentübereinkommen klären.

(Juni 2008)
Der Europäische Gerichtshof entscheidet über die Benutzung einer Marke im Rahmen einer vergleichenden Werbung
Die Firma "O2" ist Inhaberin einer Bildmarke, die sich als helle Luftblasen in blauer Flüssigkeit beschreiben lässt. Ein Wettbewerber hat ein verwechslungsfähig ähnliches Zeichen für die gleichen Waren- und Dienstleistungen im Rahmen einer vergleichenden Werbung benutzt. Der Europäische Gerichtshof (C-533/06) hat am 12. Juni 2008 zum Verhältnis des Schutzes eingetragener Marken zur Verwendung im Rahmen vergleichender Werbung entschieden, dass der Inhaber einer eingetragenen Marke nicht dazu berechtigt ist, die Benutzung eines mit seiner Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens durch einen Dritten in einer vergleichenden Werbung zu verbieten, die die Zulässigkeitsvoraussetzungen für vergleichende Werbung gem. von Art. 3 a Abs. 1 der Richtlinie 84/450 erfüllt.

(Juni 2008)
Der Bundesgerichtshof verneint Verletzungen der Marke "POST"
In zwei Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof zwei Klagen der "Deutsche Post AG" gegen Wettbewerber abgewiesen. Die Klägerin ist Inhaberin der Marke "POST", unter anderem für die Beförderung und Zustellung von Briefen und Paketen. Die Wettbewerber nutzen "City Post" und "Die neue Post" als Marke bzw. Unternehmenskennzeichen. Der Bundesgerichtshof hat offen gelassen, ob zwischen den Marken und Unternehmenskennzeichen Verwechslungsgefahr besteht und eine lediglich beschreibende Verwendung des Zeichens "POST" durch die Wettbewerber angenommen (§ 23 Nr. 2 MarkenG).

(Mai 2008)
Der Bundesgerichtshof entscheidet über Markenverletzungen bei Internetauktionen
In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof die Verantwortung des Betreibers einer Internetplattform für Markenverletzungen der Anbieter angenommen. Der Verletzte muss darlegen und ggf. beweisen, dass die gefälschten Markenprodukte auf der Internetplattform im geschäftlichen Verkehr und nicht zu privaten Zwecken angeboten werden. Eine Markenverletzung ist selbst dann gegeben, wenn in dem Angebot darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine Produktfälschung handelt.

(Mai 2008)
Bundesrat billigt Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie (2004/48/EG)
In seiner Sitzung am 23. Mai 2008 hat der Bundesrat das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums gebilligt. Damit ist der Weg frei für die Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie (2004/48/EG). Unter der Voraussetzung, dass das Gesetz im Juni 2008 vom Bundespräsidenten ausgefertigt und verkündet wird, kann es am 1. August 2008 in Kraft treten.

(April 2008)
Deutschland setzt die EU-Durchsetzungs-Richtlinie (2004/48/EG) um
Am 11. April 2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie verabschiedet. Es ist zu erwarten, dass dieses Gesetz auch den Bundesrat passieren und in Kürze in Kraft treten wird. Folgende Änderungen verdienen hervorgehoben zu werden: Das Patentgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Markengesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Urheberrechtsgesetz, das Geschmacksmustergesetz sowie das Sortenschutzgesetz werden parallel und weitgehend wortgleich an die Anforderungen der Durchsetzungs-Richtlinie angepasst. Die Auskunftsansprüche, die ein Schutzrechtsinhaber gegen Dritte, zum Beispiel Internetprovider hat, werden verbessert. Im Falle, dass der Verletzer im gewerblichen Ausmaß gehandelt hat, soll der Schutzrechtsinhaber einen Auskunftsanspruch über die Verletzungssituation gegen Dritte haben. Im Falle, dass der Schutzrechtsinhaber eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Verletzung darlegen kann, hat er Ansprüche gegen den Verletzer auf die Zulassung der Besichtigung von Sachen oder die Vorlage von Urkunden. Diese Ansprüche können im Wege einer einstweiligen Verfügung verfolgt werden und das Gericht kann die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten. Darüber hinaus kann bei Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Verletzer dazu verpflichtet sein, Verletzungsprodukte aus dem Vertriebsweg zurückzurufen. Schließlich hat der Schutzrechtsinhaber die Möglichkeit, dass ein gegen einen Verletzer ergangenes Gerichtsurteil veröffentlicht wird.

(März 2008)
Änderung der Regeln zu nationalen Recherchenberichten bei Gemeinschaftsmarken
Vom 10. März 2008 an werden nationale Recherchen zu Gemeinschaftsmarkenanmeldungen nur noch auf Antrag des Anmelders erstellt und zwar nach dem „Alles-oder-Nichts“-Prinzip. Gegen eine besondere Gebühr werden Recherchen für alle teilnehmenden EU-Staaten durchgeführt. Berichte über Gemeinschaftsmarkenrecherchen werden wie bisher erstellt und versandt. Der Antrag auf nationale Recherchen muss mit der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke gestellt werden. Für Marken mit einem Anmeldedatum vor dem 10. März 2008 bleiben die bestehenden Regeln anwendbar.

(Februar 2008)
Das Londoner Übereinkommen wird am 1. Mai 2008 in Kraft treten
Europäische Patente, für die der Hinweis auf die Erteilung nach dem 1. Mai 2008 bekannt gemacht worden ist, unterfallen dem Londoner Übereinkommen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Übersetzungserfordernisse erheblich verringert werden. Die Übersetzungserfordernisse nach dem Londoner Übereinkommen sind im Wesentlichen in Art. 1 des Übereinkommens niedergelegt und können folgendermaßen zusammengefasst werden: Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens – Stand 05.02.08: Deutschland, Frankreich, Island, Ungarn, Lettland, Liechtenstein, Luxembourg, Monaco, Niederlande, Slowenien, die Schweiz und Großbritannien -, der eine Landesamtssprache mit einer der Amtssprachen des Europäischen Patentamts (Englisch, Deutsch, Französisch) gemein hat, verzichtet auf die in Art. 65 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens vorgesehenen Übersetzungserfordernisse. In der Praxis bedeutet dies, dass für diese Vertragsstaaten eine Übersetzung der Patentbeschreibung nicht mehr erforderlich ist. Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens, der keine Landesamtssprache mit einer der Amtssprachen des Europäischen Patentamts gemein hat, verzichtet auf die in Art. 65 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens vorgesehenen Übersetzungserfordernisse, wenn das Europäische Patentamt das Patent in der von diesem Staat gewählten Amtssprache des Europäischen Patentamts erteilt hat oder das Patent in diese Sprache übersetzt und nach Maßgabe des Art. 65 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens eingereicht worden ist. In der Praxis bedeutet dies, dass eine vollständige Übersetzung der Beschreibung in die Landesamtssprache nur dann erforderlich ist, wenn das Patent nicht in der EPA-Amtssprache vorliegt, die von diesem betreffenden Staat gewählt worden ist. Es ist zu erwarten, dass viele Vertragsstaaten des Londoner Übereinkommens, die weder Englisch, noch Deutsch, noch Französisch als Landesamtssprache haben, die Bestimmung „Englisch“ treffen werden. In diesem Fall ist eine Übersetzung des Patents in die Landesamtssprache nur dann nötig, wenn das Patent nicht auf Englisch vorliegt. Zu beachten ist allerdings, dass nach Art. 2 des Londoner Übereinkommens im Streitfall ein vermeintlicher Patentverletzer, ein Gericht oder eine gerichtsähnliche Behörde eine vollständige Übersetzung in seine Landesamtssprache verlangen kann.

(Januar 2008)
Das Europäische Patentamt erhöht mehrere Gebühren
Der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts hat am 14. Dezember 2007 entschieden, eine Reihe von Gebühren in zwei Phasen zu erhöhen: Mehrere Gebühren werden ab dem 1. April 2008 erhöht. Eine Tabelle, die die vor und nach dem 1. April 2008 geltenden Gebührensätze gegenüberstellt, erhalten Sie hier. Betroffen sind z.B. die Anspruchsgebühren; für den 16. und jeden weiteren Anspruch werden EUR 200,00 fällig. Einige Gebühren werden ab dem 1. April 2009 in einer zweiten Phase modifiziert bzw. weiter erhöht. Dazu gehört z.B. die Benennungsgebühr; ab dem genannten Datum beträgt diese für einen oder mehrere benannte Vertragsstaaten pauschal EUR 500,00. Die Erhöhung bei den Anspruchsgebühren betrifft den 51. und jeden weiteren Anspruch, für die dann jeweils EUR 500,00 fällig werden.

(Dezember 2007)
Kroatien tritt der Europäischen Patentorganisation mit Wirkung vom 1. Januar 2008 bei
Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 wird Kroatien Mitglied der Europäischen Patentorganisation. Von diesem Datum an werden die folgenden 34 Staaten Mitglied der Europäischen Patentorganisation sein: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn , Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, die Schweiz, die Türkei und England. Das bereits zwischen der Europäischen Patentorganisation und Kroatien bestehende Erstreckungsabkommen wird nur auf europäische und internationale Anmeldungen anwendbar sein, die vor dem 1. Januar 2008 eingereicht, sowie auf Europäische Patente, die auf diese Anmeldungen hin erteilt wurden. Es ist nicht möglich, in Anmeldungen, die vor dem 1. Januar 2008 eingereicht wurden, rückwirkend Kroatien zu benennen. Allerdings besteht die Möglichkeit, Anmeldungen, die im Dezember 2007 erfolgt sind, auf Antrag des Anmelders hin den Anmeldetag 1. Januar 2008 zu geben.

(November 2007)
Zu Beginn des Jahres 2008 treten Änderungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes in Kraft
Am 1. Januar 2008 tritt in Deutschland ein reformiertes Urheberrechtsgesetz in Kraft. Künftig werden Urheber in einem Vertrag auch Nutzungsarten einräumen können, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt sind.

(November 2007)
Unbestimmte vorbeugende Unterlassungsklage unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Klage, die auf ein Verbot von zukünftigen Veröffentlichungen von Bildern gerichtet ist, die im „Kern“ Fotos gleichen, deren Publikation in der Vergangenheit rechtswidrig war, unzulässig ist. Die Frage der Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung setzt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs stets eine Abwägung im Einzelfall zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und der Beachtung der Privatsphäre andererseits voraus. Diese Abwägung kann nicht erfolgen, wenn die Bilder noch gar nicht existieren.

(Oktober 2007)
Die Europäische Gemeinschaft tritt dem Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle bei
Vom 1. Januar 2008 an wird die Europäische Gemeinschaft Mitglied dieses Abkommens sein. Das Abkommen ermöglicht dem Eigentümer eines industriellen Designs, über eine einzige Anmeldung beim Internationalen Büro der WIPO in Genf Schutz in den Mitgliedstaaten zu erlangen. Beginnend mit dem Jahr 2008 kann dabei die Europäische Union benannt werden, wodurch der Designschutz erleichtert und Kosten reduziert werden können.

(September 2007)
Das Londoner Übereinkommen kann in der ersten Hälfte 2008 in Kraft treten
Das Londoner Übereinkommen hat das Ziel, die Übersetzungserfordernisse für europäische Patente zu erleichtern und die Übersetzungskosten zu senken. Die Unterzeichnerstaaten verzichten darauf, eine Übersetzung der vollständigen Patentschrift in ihre jeweilige Landesprache zu verlangen. Statt dessen reicht die Übersetzung – nur – der Patentansprüche aus. Nachdem die französische Regierung die Ratifizierung des Londoner Übereinkommens autorisiert hat, kann das Übereinkommen in der ersten Hälfte des Jahres 2008 in Kraft treten.

(September 2007)
EPÜ2000 - Die wichtigsten Neuerungen
Das EPÜ2000, das am 13. Dezember 2007 in Kraft tritt, und insbesondere seine Ausführungsordnung, wird eine große Anzahl an Änderungen in dem Verfahren vor dem Europäischen Patentamt mit sich bringen. Diese kurze Zusammenfassung stellt die zehn wichtigsten Neuerungen heraus.
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(September 2007)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet über die Relevanz eines UWG-Verstoßes im Internet
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass im Falle, dass eine einen UWG-Verstoß beinhaltende Webseite abgeschaltet wird, ein Wettbewerbsverstoß, der darin liegt, dass die Webseite trotzdem noch auf kompliziertem Wege über Internet-Suchmaschinen aufgefunden werden kann, unerheblich ist.

(August 2007)
Der Bundesgerichtshof entscheidet über den Umfang von Auskunftsansprüchen nach Markenverletzung
In Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof am 19.07.2007 in der Entscheidung "Windsor Estate" unter dem Aktenzeichen I ZR 93/04 entschieden, dass der Auskunftsanspruch nach Markenverletzung zeitlich nicht durch die vom Auskunftsberechtigten nachgewiesene erste Verletzungshandlung begrenzt ist.

(August 2007)
Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Erschöpfung von Markenrechten
Der Bundesgerichtshof ist unter dem Aktenzeichen I ZR 63/04 zu dem Ergebnis gelangt, dass an Waren, die vom Markeninhaber einem Dritten im europäischen Wirtschaftsraum zum Verbrauch zu Werbezwecken überlassen worden sind (hier: Duftwässer), Erschöpfung der Markenrechte nach § 24 Abs. 1 Markengesetz eingetreten ist. Der Markeninhaber kann den Weiterverkauf nicht auf der Grundlage seiner Markenrechte verhindern.

(Juli 2007)
Das europäische Patentamt hat entschieden, keinen Rechercheservice mehr anzubieten
Vom 1. September 2007 an wird das europäische Patentamt keine Standard- und Spezialrecherchen mehr durchführen. Rechercheaufträge, die das Amt bereits angenommen hat, werden jedoch ausgeführt.

(Juli 2007)
Entscheidung G1/06 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts stellt Rechtssicherheit bezüglich Teilungsanmeldungen wieder her
Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat die frühere Praxis bestätigt, wonach die Rechtsgültigkeit einer Teilanmeldung nicht davon abhängt, ob bei der Einreichung die Grenzen hinsichtlich des Offenbarungsgehalts eingehalten worden sind. Selbst wenn die Stammanmeldung nicht mehr anhängig sein sollte, können eventuelle Korrekturen auch noch nachträglich durchgeführt werden. Auch ist es nicht erforderlich, dass die Patentansprüche einer Teilungsanmeldung auf Gegenstände gerichtet sind, die bereits in der Stammanmeldung beansprucht waren. Allerdings muß bei verketteten Teilungsanmeldungen der Inhalt einer Teilungsanmeldung in jeder älteren Teilungsanmeldung enthalten sein.

(Juni 2007)
Norwegen wird Mitglied der Europäischen Patentorganisation werden
Das Norwegische Parlament hat beschlossen, dass Norwegen Anfang nächsten Jahres der Europäischen Patentorganisation beitreten wird. Es wird dann möglich sein, in einer Europäischen Patentanmeldung Norwegen als Vertragsstaat zu benennen.

(Juni 2007)
Das Oberlandesgericht Hamburg entscheidet über Dringlichkeitsvermutung und "Forum-Shopping"
In seinem Urteil vom 06.12.2006 (-5 U 67/06-) hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass die Dringlichkeitsvermutung nach § 12 Abs. 2 UWG widerlegt ist, wenn ein Antragsteller ein rechtsmissbräuchliches "Forum-Shopping" betreibt und hierdurch zum Ausdruck bringt, dass ihm an einer zeitnahen Klärung der Berechtigung seiner Ansprüche nicht wirklich gelegen ist.

(Mai 2007)
Bundesgerichtshof entscheidet über stillschweigende Lizenz
In seinem Urteil vom 27. Februar 2007 (Rohrschweißverfahren; X-ZR 113/04) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Lieferung eines Datenträgers, der für ein patentgeschütztes Verfahren relevante Daten enthält, durch den Patentinhaber oder durch seine Lizenznehmer an Dritte die – stillschweigende – Erlaubnis für die Abnehmer enthält, das patentgeschützte Verfahren zweckentsprechend anzuwenden. Dies gilt jedenfalls, solange entgegenstehende Abreden fehlen.

(Mai 2007)
Italien führt Gebühren für die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Patenten wieder ein
Die italienische Regierung hat die Wiedereinführung von Gebühren für italienische und europäische Patente mit einem Dekret vom 2. April 2007 beschlossen.

(April 2007)
Europäisches Parlament für besseren Schutz geistigen Eigentums
Am 25.04.2007 hat das Europäische Parlament beschlossen, den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu unterstützen. Die nationalen Gesetze sollen vor allem hinsichtlich der Höhe der Strafen angeglichen werden. Der Vorschlag bezieht sich vor allem auf Urheber-, Design- und Markenrechte, nicht jedoch auf Patente.

(April 2007)
Der Bundestag debattiert über die „Duchsetzungsrichtlinie“
Am 26.04.2007 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Umsetzung der „Durchsetzungsrechtlinie“ behandelt. Nach Auffassung des Bundestages soll nicht auf den Richtervorbehalt im Rahmen eines Auskunftsanspruchs Dritter verzichtet werden. Ebenso wenig soll eine Schadensberechnung auf der Basis eine doppelten Lizenzgebühr möglich sein.

(April 2007)
Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Berechnung des Schadensersatzes in UWG-Fällen
Mit Urteil vom 21. September 2006 (I ZR 6/04) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei der Berechnung des Verletzergewinns in Fällen des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes die selben Grundsätze anzuwenden sind, wie bei der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums. Bei der Berechnung des Verletzergewinns kann der Verletzer nur Kosten in Ansatz bringen, die den verletzenden Produkten eindeutig und unmittelbar zugeordnet werden können.

(März 2007)
Der Bundesgerichtshof folgt nicht der Praxis des Europäischen Patentamts zur zweiten medizinischen Indikation
Der Bundesgerichtshof folgt in seiner Carvedilol II-Entscheidung nicht der liberalen Praxis des EPA zur zweiten medizinischen Indikation. In der Entscheidung Carvedilol II (X ZR 236/01) vertritt der BGH die Auffassung, dass Verfahrensschritte, wie das Verabreichen eines Medikaments in einer bestimmten Dosierung, in einem zweiten medizinischen Indikationsanspruch für die Prüfung der Patentfähigkeit nicht heranzuziehen sind.
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(März 2007)
Rechtsdienst des Europäischen Parlaments sieht EPLA im Widerspruch zum Europäischen Recht
Der Rechtsdienst, der das Europäische Parlament in Rechtsfragen berät und als sein Vertreter bei Gericht fungiert, hat in einem vorläufigen Rechtsgutachten das Streitregelungsabkommen für Patente (EPLA) als im Widerspruch zum Europäischen Recht angesehen. Der Dienst ist der Meinung, dass EG-Mitgliedstaaten nicht aus eigener Kompetenz berechtigt sind, dem Streitregelungsabkommen beizutreten.

(März 2007)
Der Bundesgerichtshof entscheidet zum ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz
In der Entscheidung I ZR 270/03 („Stufenleitern“) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei einer auf Ansprüche aus ergänzendem wettbewerblichem Leistungsschutz wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung und Rufausbeutung gestützten Klage ein umfassendes Verkaufsverbot nur auf Unlauterkeitsmerkmale gestützt werden kann, die bei der jeweiligen Vertriebshandlung vorliegen.

(Februar 2007)
US-Prioritätsdokumente werden für Europäische Patentanmeldungen nicht mehr benötigt
Nach eine Entscheidung des Präsidenten des Europäischen Patentamts von 9. Januar 2007, müssen vom Anmelder keine Prioritätsdokumente mehr vorgelegt werden, wenn die frühere Anmeldung eine (auch vorläufige) US-Patentanmeldung ist. Dies gilt für alle neuen europäischen Patentanmeldungen, die am oder nach dem 16. Januar 2007 angemeldet wurden, oder für alle internationalen PCT Anmeldungen, die nach diesem Datum in die regionale EPA Phase eingetreten sind.

(Februar 2007)
Der Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften entscheidet zu Gunsten eines Herstellers von Spielzeugautos und verneint eine Markenverletzung
In der Rechtssache C-48/05 hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschieden, dass die Marke des Autoherstellers Adam Opel AG, die nicht lediglich für Autos, sondern ebenso für Spielzeug geschützt ist, nicht notwendigerweise von einem Hersteller von Spielzeugautos, der Spielzeugautos mit dem Opel-Logo vertreibt, verletzt wird. Nach Auffassung des Gerichts kommt es entscheidend darauf an, ob das Anbringen des Opel-Logos auf den Spielzeugautos die Funktion der Marke negativ beeinträchtigen kann.

(Januar 2007)
Malta tritt dem Europäischen Patentübereinkommen bei
Mit Wirkung vom 1. März 2007 wird das Europäische Patentübereinkommen für Malta in Kraft treten. Europäische Patentanmeldungen, die am oder nach dem 1. März 2007 eingereicht werden, können diesen neuen Vertragsstaat bestimmen. Eine rückwirkende Bestimmung Maltas in Anmeldungen, die vor diesem Datum eingereicht wurden, wird allerdings nicht möglich sein.
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(Dezember 2006)
Der Bundesgerichtshof entscheidet zum Konflikt zwischen Metatags und Marken- bzw. Firmenrechten
In einer Entscheidung vom 18. Mai 2006 hat der Bundesgerichtshof die Verwendung eines „Metatags“, das heißt eines Suchwortes für eine Internetsuchmaschine (hier: „Impuls“), durch einen Nichtberechtigten als Verletzung eines Rechts am Unternehmenskennzeichen angesehen.

(November 2006)
Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Anforderungen an eine Anbieterkennzeichnung im Internet
In einer jüngeren Entscheidung vom 20. Juli 2006 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Anbieterkennzeichnung auch dann den gesetzlichen Vorgaben entsprechen kann, wenn sie über zwei Links erreichbar ist. Es ist nicht erforderlich, dass die Anbieterkennzeichnung auf der Startseite bereit gehalten wird oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden muss.

(Oktober 2006)
Der Bundesgerichtshof entscheidet über Fristen für die Inanspruchnahme einer Diensterfindung nach ArbNErfG
In seinem Urteil vom 4. April 2006 (X ZR 155/03 „Haftetikett“) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass trotz des Fehlens einer ordnungsgemäßen Meldung der Diensterfindung durch den Arbeitnehmererfinder die vom Arbeitgeber einzuhaltende Frist zur Inanspruchnahme mit der Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht zu laufen beginnt. Die Entscheidung weist über den Einzelfall hinaus, weil die Frist generell beginnt, sobald der Arbeitgeber sämtliche Informationen erhalten hat, die er benötigt.

(Oktober 2006)
Der Bundesgerichtshof entscheidet über Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben in einem Patentanspruch sowie die Bindungswirkung von Erklärungen im Einspruchs- oder Löschungsverfahren
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2006 (X ZR 105/04 „Luftabscheider für Milchsammelanlage“) besagt, dass Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben im Anspruch eines Sachpatents den Schutz begrenzen können. Ferner besagt das Urteil, dass im Einspruchs- oder Löschungsverfahren gegenüber der anderen Partei abgegebene Erklärungen unter dem Aspekt von Treu und Glauben auch dann relevant sein können, wenn sie in der Entscheidung nicht dokumentiert sind.

(Oktober 2006)
Der Bundesgerichtshof stärkt die Informationsrechte des Klägers im Patentverletzungsprozess
In seinem Urteil vom 1. August 2006 (X ZR 114/03 „Restschadstoffentfernung“) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Vorlage von Urkunden oder sonstigen Unterlagen gemäß § 142 ZPO angeordnet werden kann, wenn sie zur Aufklärung des Sachverhalts geeignet und erforderlich und für den zur Vorlage Verpflichteten zumutbar ist. Als Anlass für eine Vorlageanordnung kann es ausreichen, dass eine Benutzung des Gegenstandes des Schutzrechts wahrscheinlich ist.

(September 2006)
Der Bundesgerichtshof äußert sich zu den Schutzvoraussetzungen des Gebrauchsmusters im Vergleich zu denen des Patents
In seiner Entscheidung vom 20. Juni 2006 (X ZB 27/05) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei der Beurteilung des erfinderischen Schrittes als Schutzvoraussetzung für ein Gebrauchsmuster dieselben Kriterien anzuwenden sind wie bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit als Schutzvoraussetzung für ein Patent.

(August 2006)
Malaysia wird PCT-Mitgliedsstaat
Am 16. Mai 2006 ist Malaysia Mitgliedsstaat des PCT geworden. PCT-Anmeldungen, die am oder nach dem 16. August 2006 eingereicht wurden, können Malaysia als Bestimmungsland benennen. Nähere Informationen sind auf der Homepage der WIPO sowie der Intellectual Property Corporation auf Malaysia unter erhältlich.

(Juli 2006)
Der Europäische Gerichtshof schränkt die Möglichkeiten des "Forum Shopping" für Patentverletzungsklagen in Europa ein
In zwei Entscheidungen vom 13. Juli 2006 (C-4/03 und C-539/03) zum Brüsseler Übereinkommen hat sich der Europäische Gerichtshof sehr klar zu den Zuständigkeitsvorschriften des Artikel 16 und Artikel 6 geäußert. Die Entscheidungen laufen auf eine erhebliche Einschränkung des "Forum Shopping" hinaus.
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(Juli 2006)
Änderung des Einspruchsverfahrens gegen deutsche Patente ab dem 1. Juli 2006
Ab dem 1. Juli 2006 gelten einige Änderungen für Einspruchsverfahren gegen deutsche Patente, von denen folgende die wichtigsten sind: Das Deutsche Patent- und Markenamt ist – wieder – für Einsprüche zuständig. Die temporäre Zuständigkeit des Bundespatentgerichts bleibt nur für Einsprüche bestehen, die bis zum 30. Juni 2006 erhoben wurden. Auf Antrag eines Beteiligten findet eine mündliche Verhandlung statt. Ein Patent kann im Einspruchsverfahren nicht mehr geteilt werden. Unter besonderen Voraussetzungen kann über den Einspruch zur Beschleunigung des Verfahrens statt vom Deutschen Patent- und Markenamt vom Bundespatentgericht entschieden werden. Mit Ausnahme der Zuständigkeitsvorschrift (Deutsches Patent- und Markenamt / Bundespatentgericht) gelten die Änderungen auch für Einsprüche, die vor dem 1. Juli 2006 anhängig waren.

(Juni 2006)
Erneute Verweisung an die große Beschwerdekammer des EPA zur Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen
In der Beschwerdesache T 1374/04 hat eine technische Beschwerdekammer des EPA verschiedene Fragen, die Patentierbarkeit eines auf embryonale Stammzellen gerichteten Anspruchs betreffend, an die große Beschwerdekammer verwiesen. Als Konsequenz dieser Verweisung an die große Beschwerdekammer kann es vorkommen, dass die weitere Prüfung von Patentanmeldungen, die mit embryonalen Stammzellen zu tun haben, ausgesetzt wird, bis die große Beschwerdekammer die Fragen beantwortet hat.
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(Juni 2006)
BGH ermöglicht Gebrauchsmusterschutz für Verwendungsansprüche
Der § 2 Nr. 3 GebrMG besagt, dass „Verfahren“ vom Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen sind. Auf der Grundlage dieser Vorschrift hat das Deutsche Patent- und Markenamt eine Anmeldung zurückgewiesen, die auf „Verwendung von Serin/Threonin-Protein Phosphatase-Inhibitoren für ein Arzneimittel zur therapeutischen präventiven Behandlung arteriosklerotischer Erkrankungen“ gerichtet war. Das Bundespatentgericht hat die Zurückweisung bestätigt, jedoch die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen. In einer kürzlich veröffentlichten Grundsatzentscheidung („Arzneimittelgebrauchsmuster“) hat der BGH die Entscheidung des Bundespatentgerichts aufgehoben und festgestellt, dass Ansprüche, die auf die Verwendung bekannter Stoffe für eine medizinische Indikation gerichtet sind, dem Gebrauchsmu-sterschutz zugänglich sind. Der Bundesgerichtshof begründet dies mit der Überlegung, dass durch § 2 Nr. 3 GebrMG insbesondere Arbeitsverfahren und Herstellungsverfahren vom Schutz ausgeschossen werden sollen. Gegenstand eines Verwendungsanspruchs gemäß dem oben wiedergegebenen Anspruch ist die Eignung eines bekannten Stoffs für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft. Es handelt sich der Sache nach nicht um einen Verfahrensanspruch, sondern um einen besonderen Stoffanspruch. Sein Gegenstand kann als Gebrauchsmuster geschützt werden.

(Februar 2006)
EPÜ-Reform wird im Jahr 2007 in Kraft treten
Griechenland hat als fünfzehnter Staat seine Ratifikationsurkunde zur Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens (Revisionsakte) hinterlegt. Folglich wird das EPÜ 2000 spätestens am 13. Dezember 2007 in Kraft treten.
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(Dezember 2005)
Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes entschied über die Patentierbarkeit von Diagnoseverfahren in der Entscheidung G 1/04
Die Große Beschwerdekammer war der Auffassung, dass Art. 52(4) EPÜ, der Diagnoseverfahren, die an Menschen oder Tieren ausgeführt werden, von der Patentierung ausnimmt, eng ausgelegt werden muss. Dies bedeutet, dass ein Diagnoseverfahren vom Patentschutz nur dann ausgeschlossen wird, wenn alle technischen Schritte des Diagnoseverfahren an Menschen oder Tieren ausgeführt werden.
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(November 2005)
Aussetzung erstinstanzlicher Verfahren bei potentiell unzulässiger Teilung europäischer Patentanmeldungen
Das Europäische Patentamt hat am 2. November 2005 zur Kenntnis gegeben, dass bestimmte erstinstanzlichen Prüfungs- und Einspruchsverfahren, in denen die Entscheidung von der Frage abhängt, ob eine Teilungsanmeldung zulässig eingereicht worden ist, ausgesetzt werden. In einer jüngeren Beschwerdekammer-Entscheidung sind der Großen Beschwerdekammer Fragen vorgelegt worden, die die Gültigkeit einer Teilungsanmeldung betreffen, die an ihrem Einreichungstag einen Gegenstand enthalten hat, der über den Inhalt der Stammanmeldung hinausgeht. Die Aussetzung betrifft alle jenen erstinstanzlichen Verfahren, deren Ausgang von der Entscheidung der Großen Beschwerdekammer abhängen werden.

(Juli 2005)
Europäisches Parlament stimmt gegen die Richtlinie betreffend die Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen
Das Europäische Parlament hat in einer Lesung am 6. Juli 2005 gegen die Richtlinie betreffend die Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen gestimmt und damit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den vom Rat präsentierten „gemeinsamen Standpunkt“ nicht zu akzeptieren. Statt eigene Änderungen vorzuschlagen oder den gemeinsamen Standpunkt des Rates anzunehmen, hat das Europäische Parlament damit das Verfahren terminiert. Das Verfahren begann in Februar 2002 als die Europäische Kommission die Richtlinie vorschlug. In September 2003 beschloss das Europäische Parlament grundlegende Änderungen bezüglich des Kommissionsvorschlags, wobei diese Änderungen im Anschluss jedoch nicht vom Rat der Europäische Union akzeptiert wurden. Im März 2005 präsentierte der Rat im Rahmen eines „gemeinsames Standpunktes“ dann einen Vorschlag für eine Richtlinie, welche weitgehend identisch zu dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag war. Ursprünglich wurde die Richtlinie vorgeschlagen, um die Behandlung computer-implementierter Erfindungen in den Vertragsstaaten auf Basis der durch das Europäische Patentamt entwickelten Rechtsprechung zu harmonisieren. Die Tatsache, dass die Richtlinie letztendlich nicht zustande kam, hat für die Praxis des Europäischen Patentamts zumindest keine direkte Bedeutung. Das Europäische Patentamt wird auch weiterhin Patente auf computer-implementierte Erfindungen auf Grundlage seiner hierzu entwickelten Rechtsprechung erteilen (siehe hierzu auch untenstehende Newsbeiträge). Nähere Informationen betreffend die offizielle Position des Europäischen Patentamts bezüglich des Abstimmungsergebnisses im Europäischen Parlament können hier abgerufen werden.

(Juli 2005)
31 Mitgliedsstaaten der Europäischen Patentorganisation
Das Europäische Patentübereinkommen tritt am 1. Juli 2005 für Lettland in Kraft. Das Europäische Patentamt hat somit 31 Mitgliedsstaaten.
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(April 2005)
Einführung der .eu-Top-Level-Domain
Die Einführung der .eu-Top-Level-Domain steht nun unmittelbar bevor. Am 21.03.2005 hat die ICANN der Vergabe der .eu-Top-Level-Domain abschließend zugestimmt. Ihrer Einführung stehen nun keine Hindernisse mehr entgegen. Die Sunrise Period, d.h. die Phase, in der Inhaber früherer Rechte bevorzugt ihre Domain anmelden können, soll nun im vierten Quartal 2005 beginnen. Demzufolge dürfen im Oktober und November zunächst Inhaber früherer Rechte, die nach nationalem und/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, sowie öffentliche Einrichtungen Domains anmelden. Frühere Rechte sind registrierte nationale europäische Marken und Gemeinschaftsmarken, geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen sowie Namen und Abkürzungen öffentlicher Einrichtungen. Im Dezember und Januar können dann sonstige Rechte, also nicht eingetragene, aber rechtlich geschützte Marken und Bezeichnungen – wie bekannte Marken oder Firmenbezeichnungen – als Domain angemeldet werden. Entgegen den Verlautbarungen und Angeboten zahlreicher Internetdienstleister ist noch keine Vorregistrierung bzw. Vorreservierung bestimmter Domains möglich. Die zugelassenen Registrierungsstellen sollen mindestens zwei Monate vor Beginn der Sunrise Period, also spätestens im August bekannt gegeben werden, so dass noch genügend Zeit bis zum Beginn der Sunrise Period besteht.

(April 2005)
Neues von der Beschwerdekammer des EPA zur Technizität
Im Rahmen einer neueren Entscheidung „Hitachi“, T258/03, wurde eine Vereinfachung der bisherigen Rechtsprechung dahingehend erreicht, dass nun in Ergänzung der Entscheidung T931/95 sämtliche Verfahren als technisch angesehen werden, die die Verwendung technischer Mittel voraussetzen. Das sich daraus ergebende Resultat besteht darin, dass nun praktisch jede Erfindung als technisch anzusehen ist, vorausgesetzt, der Verfahrensanspruch nennt konkrete technische Mittel bzw. die entsprechende Vorrichtung weist technische Mittel auf. Insoweit das Europäische Patentamt diese Entscheidung in seiner täglichen Praxis umsetzt, würde sich für nahezu alle computerimplementierten Erfindungen sowie Geschäftsverfahren Technizität ergeben, da die geforderten technischen Mittel üblicherweise im Anspruch genannt werden. Das bedeutet nun jedoch nicht, dass es damit notwendigerweise leichter geworden ist, Patente auf computerimplementierte Erfindungen/Geschäftsmethoden zu erhalten. Der entscheidende Punkt besteht nämlich noch immer in den Grundsätzen der „Comvik“-Entscheidung T641/00, gemäß der zur Beurteilung für die erfinderische Tätigkeit nur die technischen Merkmale eines Anspruchs, nicht jedoch die nicht-technischen Merkmale heranzuziehen sind.

(März 2005)
Aktuelle Änderungen im EPÜ
Im Jahr 2005 treten mehrere Änderungen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) in Kraft.
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(July 2004)
Accession of the European Community to the Madrid Protocol takes effect on October 1, 2004
As of October 1, 2004, trademark owners from member countries of the Madrid Protocol will have the possibility to designate the European Community in their application for international trademark registrations as well as in international registrations which have already been registered. After the enlargement of the European Community which took place in May 2004, trademark owners will then be able to obtain protection in 25 member states with only one designation. They will also be able to use a Community trademark application or registration as the basis for an international application under the Madrid Protocol.

(April 2004)
New German Design Model Act entering into force on June 1, 2004 - Spare Part Protection remains possible
Germany is harmonizing its national Design Model Act in compliance with the European Directive 98/71/EC of October 13, 1998 on the legal protection of designs. With effect from June 1, 2004, the new German Design Model Act enters into force.
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(April 2004)
Enlarged Board of Appeal Decisions on the Allowability of Disclaimers
The EPO Enlarged Board of Appeal has now issued decisions in consolidated cases G 1/03 and G 2/03 with respect to the question whether a disclaimer which has no basis in the application as filed is allowable under the EPC. Accordingly, an amendment to a claim by the introduction of a disclaimer may not be refused as leading to an extension beyond the contents of the application as filed, for the sole reason that neither the disclaimer nor the subject-matter excluded by it from the scope of the claim have a basis in the application as filed. A disclaimer may be allowable in order to (i) restore novelty by delimiting a claim against postpublished state of the art, (ii) restore novelty by delimiting a claim against an accidental anticipation by prepublished state of the art, and (iii) disclaim subject-matter which is excluded from patentability for non-technical reasons.

(April 2004)
Republic of Croatia becomes EPC Extension State
The Republic of Croatia has become extension state of the EPC as from 1 April 2004. The EPO will then have 28 member states and 5 extension states.
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(March 2004)
Grünecker is the first Law Firm filing a German Patent Application Online using Epoline
Thanks to the collaborative efforts of the German Patent and Trademark Office (DPMA) and the European Patent Office, applications for German national patents can now be filed with the DPMA online using epoline® software. On 18 March 2004, a German national patent application was filed online for the first time, using the German epoline® plug-in. The filing (application number 102004000017.4) was made on behalf of Daicel Chemical Industries, Ltd. by Thomas Schuster of the law firm Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser.

(February 2004)
Referral to the Enlarged Board of Appeal of the EPO concerning the Interpretation of the term “Diagnostic Method practiced on the Human or Animal Body”
In a Referral, the President of the EPO referred several points of law to the Enlarged Board of Appeal based on two divergent decisions in the field of diagnostics. The Referral is mainly based on the divergence between the interpretation of the term “diagnostic method practiced on the human or animal body” in the context of Article 52(4) EPC in decisions T 385/86 and T 964/99, both of the Technical Board of Appeal 3.4.1.
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(February 2004)
Two Commission Proposals for the Establishment of Community Patent Jurisdiction
With the European Commission proposals COM(2003) 827 and COM(2003) 828 the Commission advances a key element of the Community patent system. According to COM(2003) 827 the Court of Justice shall have jurisdiction in disputes relating to the infringement and the validity of Community patents, disputes relating to the use of the invention after the publication of a Community patent application and the right based on prior use of an invention as well as in awarding damages or compensation. According to COM(2003) 828 a "Community Patent Court" shall be formed which is attached to the Court of First Instance. The Community Patent Court shall have, at first instance, exclusive jurisdiction in disputes relating to Community patents. Further, the proposal includes provisions for appealing decisions of the Community Patent Court before the Court of First Instance.

(January 2004)
Accession of the European Community to the Madrid Protocol expected for late 2004
After approximately seven years of discussions and negotiations the European Community and the Assembly of the Madrid Union have taken the necessary steps to allow for a link between the Madrid system and the Community trademark system.
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(December 2003)
Changes in respect of PCT applications filed as of 1 January 2004
For PCT applications filed as of 1 January 2004, there will be an International Search Opinion prepared at the same time as the International Search Report. Further, the designation system is streamlined and the power of attorney requirements have been waived.

(September 2003)
New developments regarding the Directive on the Patentability of Computer-Implemented Inventions
The proposal for a directive of the European Parliament and of the Council "On The Patentability Of Computer-Implemented Inventions" of the European Commission for Internal Market was approved with amendments by the European Parliament in a first reading on September 24, 2003. As a next step of the procedure, the amended proposal for the Directive has to be approved by the Council of the European Union. Given the radical nature of the amendments now included, it is most likely that the Commission and Council will reject many of these amendments to retrieve the original objective of the Directive, which was to harmonize existing patent practise concerning computer implemented inventions in Europe. Even a complete withdrawal of the Directive by the Commission appears no longer excluded.

(August 2003)
New Council Regulation concerning Customs Action against Goods Suspected of Infringing Certain Intellectual Property Rights
On July 18, 2003, the Council of the European Union enacted a new regulation on the above referenced subject. The new regulation will apply beginning July 1, 2004. On the same date, the previous Regulation (EEC) No. 3295/94 will be replaced by the new regulation.
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(August 2003)
United States Joins the Madrid Protocol
About 10 months after the U.S. Senate approved a resolution paper on the membership of the United States to the Madrid Protocol, the U.S. finally announced its membership officially to the World Intellectual Property Organisation in Geneva on August 2, 2003. With effect on November 2, 2003 it will be possible to designate the U.S. as part of an International trademark registration. The U.S. will claim individual designation fees which are yet unknown. The rules for the filing and processing of the Madrid Protocol applications by the USPTO are still under discussion. A finalised version is expected to be released soon.

(April 2003)
Change of Case Law concerning the Reimbursement of Fees in Invalidity Proceedings against the German Part of a European Patent or a German National Patent
In two recent decisions the German Federal Patent Court has changed its opinion regarding the issue of reimbursement of fees.
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(March 2003)
Decisive Steps Towards The Community Patent
The community patent, which was proposed decades ago, now seems to spring to life. The community patent will be designed to be a single patent enjoying protection all over the European Union. It will neither replace the European patent, which is a bundle of national patents deriving from a single application, nor national patents, but exist as an alternative to those patents.
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(February 2003)
Performing Rights Tribunal decides on Copyright Remuneration Duty for Personal Computers
According to the proposal for a settlement, which the Performing Rights Tribunal has decided on January 31, 2003, manufacturers and importers of personal computers (PCs), also under certain circumstances retailers, are generally obliged to pay remuneration to authors of words and pictures or to exploitation companies, which administer the copyrights in a fiduciary capacity.
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(January 2003)
The 30-month time limit under PCT will apply to China as from 1 February 2003
Further to its notification of the incompatibility of PCT Article 22(1), as modified with effect from 1 April 2002, with its national law, the China Intellectual Property Office, in its capacity as designated Office, has notified the International Bureau that it has withdrawn its notification with effect from 1 February 2003.

(August 2002)
New Provision in the German Act on Employees' Inventions regarding Inventions at Universities
An amendment of § 42 of the German Act on Employees' Inventions has the effect of a considerable restriction of the former privileged status of university lecturers and university assistants.
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(April 2002)
Design Protection in the European Union - Recent Developments and FAQs
On the European Union level, there are currently important legislative developments regarding protection of designs that should be of interest for European as well as non-European designers and/or legal entities employing them.
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(January 2002)
What’s new with the EURO/PCT-Route?
Several recent amendments to the EPC, the PCT and the internal practice of the European Patent Office (EPO) have led to important changes in particular in regard to PCT applications that are handled by the EPO in its role as ISA or IPEA. This paper concentrates on the most important aspects of these changes that need to be considered when deciding on an appropriate strategy for PCT applications.
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(November 2001)
German Patent Act on Official Fees will also affect Rules of Procedure – Official Last Annuity Reminder will be dropped.
On the occasion of changing over to the Euro system, a German Act on Official Fees has been established to become effective January 1, 2002. With this new Act, all fees before the German Patent and Trademark Office as well as the fees for the proceedings before the Federal Patent Court have been adjusted to the Euro system.
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(November 2001)
EPO rationalizes the international preliminary examination procedure
To reduce the workload of the EPO when acting as International Preliminary Examination Authority, the Office will draw up international preliminary examination reports without detailed substantive examination unless requested otherwise, with effect from 3 January 2002.
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(November 2001)
New time limits for PCT applications to enter the national or regional phase without preliminary examination
The PCT Assembly decided, with effect from 1 April 2002, to change the time limit under PCT Article 22(1) from 20 to 30 months from the priority date. Further, the Administrative Council of the European Patent Organisation has decided to amend Rule 107 EPC so that a time limit of 31 months will apply from January 2002 on when entering the regional phase.
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(November 2001)
EPC Amendments concerning the grant procedure, filing of divisional applications, and entering the regional phase
Amendments to the EPC Implementing Regulations and to the Rules Relating To Fees, entering into force in January and July 2002.

 

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