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HANDELS- UND ZIVILRECHT
Obgleich Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser primär auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes engagiert ist, ist es unsere feste Überzeugung, dass umfassende Dienstleistungen auf diesem Gebiet auch das detaillierte Verständnis des Wirtschaftsrechts voraussetzt. Die Kanzlei hat daher ein Team aus Rechtsanwälten gebildet, die die nationale und internationale Mandantschaft in zivilrechtlichen Aspekten berät einschließlich der Produkthaftung, des Arbeitsrechts, der Arbeitnehmererfindungen sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts.
So leistet die Kanzlei beispielsweise umfassenden Service bei der Gründung neuer Gesellschaften, dem Aufbau eines Vertriebsnetzes, der Einstellung von Personal und der Kontaktvermittlung. Wir berücksichtigen dabei auch die steuerlichen Aspekte und die immer zahlreicher werdenden deutschen und europäischen Vorschriften, die industrielle Produkte betreffen.
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