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URHEBERRECHT
Die Anwälte der Fachgruppe Urheberrecht von Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser verfügen über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet des Urheberrechtsschutzes. Neben der Beratung der Mandanten im Hinblick auf die Lizenzierung ihrer Urheberrechte befasst sich die Fachgruppe auch mit der Durchsetzung von Urheberrechten. Die Fachgruppe steht unseren Mandanten bei nationalen und internationalen urheberrechtlichen Fragestellungen zur Seite.
Die Tätigkeitsfelder der Fachgruppe Urheberrecht erstrecken sich auch auf benachbarte Rechtsgebiete wie etwa Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild etc.
Da Software nicht nur durch Patente, sondern in erster Linie auch urheberrechtlich geschützt ist, sind die Mitglieder der Softwarefachgruppe auch hier involviert. Die Kanzlei ist daher insbesondere auch mit Lösungen technologiebezogener Urheberrechtssachen auf dem Gebiet der Computersoftware befasst.
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