GRÜNECKER, KINKELDEY, STOCKMAIR & SCHWANHÄUSSER
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SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser liegt in der Bearbeitung von Verletzungssachen. Die Rechts- und Patentanwälte der Kanzlei vertreten ihre Mandanten in Verletzungssachen hinsichtlich sämtlicher gewerblicher Schutzrechte, beispielsweise in Patentsachen aller technischen Gebiete sowie in Markensachen. Darüber hinaus vertritt die Kanzlei ihre Mandantschaft im Namensrecht einschließlich des Rechts der Domainnamen, in Urheberrechts- und Geschmacksmustersachen bei unlauterem Wettbewerb sowie der widerrechtlichen Aneignung von Erfindungen und Know-How.

Die von der Kanzlei bearbeiteten Verletzungssachen schließen Klagen zur Durchsetzung von Unterlassungs-, Schadenersatz- und Vernichtungsansprüchen sowie einstweilige Verfügungen auf der Basis von Patenten, Marken oder in Fällen des unlauteren Wettbewerbs ein. Darüber hinaus ist die Kanzlei in der Durchsetzung grenzüberschreitender Unterlassungsansprüche erfahren und betreibt für ihre Mandanten Grenzbeschlagnahmen, Beschlagnahmen durch die Polizei auf Grundlage des Strafrechts, Strafverfahren bei Verletzung von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern, Marken, Urheberrechten und bei der unlauteren Aneignung von Know-How. Die zahlreichen und guten Kontakte zu ausländischen Kollegen ermöglichen es uns, unseren Mandanten auch bei der Durchsetzung von Schutzrechten im Ausland sowie der Koordination internationaler Verletzungsfälle zur Seite zu stehen.

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