GRÜNECKER, KINKELDEY, STOCKMAIR & SCHWANHÄUSSER
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DESIGNSCHUTZ

Das Design, die Ausstattung und Bewerbung von Produkten gewinnt für die Marktposition von Unternehmen in allen Branchen ständig an Bedeutung. Die Fachgruppe Designschutz von Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser kann auf langjährige Erfahrungen in der Beratung und Vertretung von Mandanten im nationalen und internationalen Umfeld zurückgreifen, um den jeweils besten Schutz für ein Design durch eine gute Schutzrechtsstrategie zu erlangen.

Im allgemeinen wird Designschutz durch Eintragung eines Geschmacksmusters bei dem hierfür zuständigen Amt in jedem einzelnen Land, in dem der Schutz gewünscht wird, erreicht. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über das Haager Abkommen eine internationale Registrierung auf Grundlage einer einzelnen internationalen Hinterlegung zu erlangen. Darüber hinaus kann ein Designschutz für das Gebiet der Europäischen Union durch eine einzelne Hinterlegung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante erlangt und im Binnenmarkt einheitlich durchgesetzt werden.

Wir betreuen unsere Mandanten bei der Erlangung und Durchsetzung ihrer Designschutzrechte. Die Anwälte, die in der Designgruppe der Kanzlei arbeiten, unter ihnen einer der anerkannten Experten für Geschmacksmusterschutz in Deutschland und Mitautor einer der wichtigsten Kommentare, verfügen über langjährig erworbene Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet.

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