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SOFTWARE
Der Schutz von softwarebezogenen Ideen durch Patente ist sowohl in Deutschland als auch in Europa seit vielen Jahren fest etabliert. Leider wird dies selbst in Industriekreisen nach wie vor unzureichend zur Kenntnis genommen.
Stärker noch als in anderen Bereichen entscheidet bei Software die Art, wie eine Erfindung beschrieben und in den Patentansprüchen definiert wird, darüber, ob es gelingt, einen adäquaten Schutz zu generieren. Nur wenn die Besonderheiten der Rechtsprechung bezüglich sogenannter "computerimplementierter Erfindungen" ausreichend Berücksichtigung finden, kann dieses Ziel erreicht werden.
Die Kanzlei Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser war von Anfang an über die Fachgruppen Elektrotechnik und Physik auf diesem spezifischen Arbeitsfeld tätig und entsprechend hat sich über die Jahre eine besondere Kompetenz in diesem Bereich herausgebildet.
Neben der Möglichkeit, Schutz für softwarebezogene Erfindungen über Patente zu erlangen, steht selbstverständlich auch der klassissche Schutz über das Urheberrecht zur Verfügung, zu dem die Kanzlei ebenso schwerpunktmässig berät.
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