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HISTORIE
Die Geschichte der Kanzlei beginnt mit ihrer Gründung im Jahr 1924 als Patentanwaltskanzlei durch Max Dörner. Im Jahr 1956 trat der Kanzlei Herr Patentanwalt August Grünecker als Partner bei. In ihrer Anfangsphase war die Kanzlei schwerpunktmäßig mit Schutzrechtsanmeldungen für deutsche Mandanten betraut. Das Tätigkeitsfeld wurde kontinuierlich erweitert: Die internationale Mandantschaft sowie die gerichtliche Durchsetzung von Schutzrechten sind nicht mehr wegzudenken.
Mit dem Eintritt von Dr. Hermann Kinkeldey im Jahr 1963 und Dr. Wilfried Stockmair im Jahr 1968 in die Sozietät hieß die Kanzlei Grünecker, Kinkeldey & Stockmair. Seit dieser Zeit verzeichnet sie ein stetiges Wachstum und hat sich zu einer weltweit operierenden Kanzlei mit starker Aktivität in den USA und Asien entwickelt. Um die Interessen ihrer Mandanten in Verletzungsverfahren aus einer Hand und damit effektiv vertreten zu können, fusionierte die Kanzlei im Jahre 1995 mit der Sozietät Storch, Schwanhäusser & Partner, einem Zusammenschluss namhafter und im gewerblichen Rechtsschutz erfahrener Rechtsanwälte.
Seither ist die Kanzlei auch in diesem Bereich kontinuierlich gewachsen. Etwa ein Dutzend ihrer Anwälte setzt regelmäßig in Verletzungsverfahren zu Patenten, Marken, Geschmacksmustern oder in Wettbewerbsverfahren die Interessen der Mandanten streitig durch.
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