GRÜNECKER, KINKELDEY, STOCKMAIR & SCHWANHÄUSSER
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LIZENZRECHT

Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser sieht in dem Lizenzrecht ein wichtiges Element bei der Beratung ihrer Mandanten.

Die Ausarbeitung von Lizenzverträgen in Patent-, Marken-, Design- und Urheberrechtssachen einschließlich des Gebietes der Software ist ein Teil der täglichen Praxis unserer Anwälte.

Häufig betreffen die Verträge Forschung und Entwicklung, Kooperationen, Joint Ventures, den exklusiven Vertrieb und geschlossene Vertriebsnetze. Die Kanzlei hat auf diesen Gebieten sowie im Sponsoring und Franchising eine umfassende Expertise aufgebaut. Vielfach gibt es Berührungspunkte mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht.

In Fällen, in denen kontroverse Positionen der Parteien eine gütliche Einigung zu verhindern scheinen, bietet die Kanzlei ihre Hilfe durch Verhandlungsführung, Mediation und Schlichtung an. Bei Schutzrechtsverletzungen kann die Mandantschaft auf die Erfahrungen unserer technisch und rechtlich spezialisierten Fachgruppen zurückgreifen.

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